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   FG Hessen, 20.05.2008 - 8 K 1797/03   

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FG Hessen, 20.05.2008 - 8 K 1797/03 (https://dejure.org/2008,9202)
FG Hessen, Entscheidung vom 20.05.2008 - 8 K 1797/03 (https://dejure.org/2008,9202)
FG Hessen, Entscheidung vom 20. Mai 2008 - 8 K 1797/03 (https://dejure.org/2008,9202)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 8 Nr 1 GewStG, Art 2 Abs 1 GG, EinigVtr
    Dauerschuldzinsen: Für die Berechnung der Jahresfrist ist die tatsächliche Dauer der Verstärkung des Betriebskapitals des nicht der Gewerbesteuer unterliegenden Rechtsvorgängers nicht einzubeziehen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterliegen von Entgelten für Dauerschuldzinsen bei Gewerbebetrieben mit Geschäftsleitung im Beitrittsgebiet ab dem Erhebungszeitraum 1991 der Hinzurechnung bei Begründung der Schulden vor dem 01.01.1991; Aufnahme einer Schuld als Verstärkung des Betriebskapitals; ...

  • Judicialis

    GewStG § 8 Nr. 1 2. Tatbestandsgruppe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GewStG § 8 Nr. 1
    Dauerschuld; Altkredit; Umlaufkredit; Hinzurechnung; Gewerbesteuer; Zinsen; Organgesellschaft; Beitrittsgebiet; Volkseigener Betrieb - Berücksichtigung von Umlaufkrediten an ehemals volkseigene Betriebe als Dauerschulden

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Berücksichtigung von Umlaufkrediten an ehemals volkseigene Betriebe als Dauerschulden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 02.07.1997 - I R 28/96

    Ermittlung des Gewinns aus Gewerbebetrieb

    Auszug aus FG Hessen, 20.05.2008 - 8 K 1797/03
    Im Rahmen einer Betriebsprüfung vertrat die Finanzverwaltung unter Bezugnahme auf das Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 02. Juli 1997 I R 28/96, BFH/NV 1998, 212 die Auffassung, die gewinnmindernd gebuchten Entgelte für Altkredite seien als Dauerschuldzinsen im Sinne des § 8 Nr. 1, 2. Tatbestandsgruppe GewStG anzusehen.

    Hierbei stützte er sich im Wesentlichen auf die Ausführungen des BFH im Urteil vom 02. Juli 1997 in BFH/NV 1998, 212.

    Denn für dieses Tatbestandsmerkmal kommt es nur auf das Bestehen der Schulden, nicht hingegen auf den Zeitpunkt ihrer Entstehung an (BFH in BFH/NV 1998, 212 unter II. 2.).

    Auf die Ausführungen des BFH in BFH/NV 1998, 212 unter II. 3. a) und b), denen der Senat in Übereinstimmung mit anderen Finanzgerichten, wie z.B. dem FG Berlin, Urteil vom 14. Dezember 2005 6 K 6304/02, EFG 2006, 1273, folgt, und die insoweit darauf beruhende Begründung in der Einspruchsentscheidung des Bekl. wird hiermit Bezug genommen (§ 105 Abs. 5 FGO).

    Denn nach der ständigen Rechtsprechung des BFH, der der Senat ebenfalls folgt, dient grundsätzlich jede Schuld des Betriebs der Verstärkung des Betriebskapitals (BFH in BFH/NV 1998, 212 m.w.N.).

    Auf das Handeln und den Willen des Unternehmers kommt es ebenso wenig an wie auf den Inhalt und den Entstehungsgrund der Schuld; die Annahme einer Dauerschuld setzt auch keine rechtsgeschäftliche Verpflichtung im Sinne einer sog. Schuldaufnahme voraus (vgl. BFH/NV 1998, 212 m.w.N.).

    aa) Eine Schuld - ausgenommen Verbindlichkeiten des laufenden Geschäftsverkehrs und Kontokorrentschulden, für die abweichende Regeln gelten - dient nach der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung der nicht nur vorübergehenden Verstärkung des Betriebskapitals, wenn ihr Gegenwert das Betriebskapital tatsächlich länger als ein Jahr verstärkt (BFH in BFH/NV 1998, 212; BFH-Urteil vom 31. Mai 2005 I R 73/03, BFHE 211, 43, BStBl II 2006, 134).

    Sofern sich der Bekl. hierbei auf die Argumentation des BFH in BFH/NV 1998, 212 beruft, kann er damit nicht durchdringen.

  • BFH, 08.11.2000 - II R 64/98

    Grunderwerbsteuer bei Personengesellschaften

    Auszug aus FG Hessen, 20.05.2008 - 8 K 1797/03
    Der BFH knüpfe in seinem Urteil vom 08.11.2000 II R 64/98, BStBl II 2001, 422 daran an, dass ein Eingriff in die Grundrechte des Einzelnen zulässig sein könne, wenn die Interessen der Allgemeinheit gegenüber dem Vertrauen des Einzelnen in das Fortbestehen der bestehenden Rechtslage überwiegen würden.

    Denn im Hinblick auf das in Art. 20 Abs. 3 GG normierte Rechtsstaatsprinzip bedarf es besonderer Rechtfertigung, wenn der Gesetzgeber die Rechtsfolgen eines der Vergangenheit zugehörigen Verhaltens nachträglich belastend ändert (BFH in BStBl II 2001, 422).

  • BVerfG, 03.12.1997 - 2 BvR 882/97

    Schiffbauverträge

    Auszug aus FG Hessen, 20.05.2008 - 8 K 1797/03
    Auch wenn - wovon die Beteiligten übereinstimmend ausgehen - eine tatbestandliche Rückanknüpfung vorliege, weise das BVerfG in seiner Entscheidung vom 03. Dezember 1997 2 BvR 882/97, NJW 1998, 1547 darauf hin, dass diese weit weniger strengen Beschränkungen unterliege als die Rückwirkung von Rechtfolgen.

    Die in Art. 2 Abs. 1 GG gewährleistete Unternehmerfreiheit schützt die Dispositionsbefugnis des Unternehmers über die ihm und seinem Unternehmen zugeordneten Güter und Rechtspositionen (BVerfG-Beschluss vom 03. Dezember 1997 2 BvR 882/97, NJW 1998, 1547 unter C. II. 2b).

  • BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56

    Preisgesetz

    Auszug aus FG Hessen, 20.05.2008 - 8 K 1797/03
    Unausgesprochene Grundlage für diese Hinzurechnung ist allerdings die in Art. 2 Abs. 1 GG garantierte allgemeine Handlungsfreiheit, die die wirtschaftliche Betätigungsfreiheit und in deren Rahmen die Vertragsfreiheit mit umfasst (BVerfG-Beschluss vom 12. November 1958 2 BvL 4/56, BVerfGE 8, 274, 328).
  • BVerfG, 13.05.1969 - 1 BvR 25/65

    Verfassungsmäßigkeit der Berücksichtigung von Dauerschulden und Dauerschuldzinsen

    Auszug aus FG Hessen, 20.05.2008 - 8 K 1797/03
    Auch aus dem Objektsteuercharakter der Gewerbesteuer (vgl. BVerfG-Entscheidung vom 13. Mai 1969 I BvR 25/65 BStBl. II 1969, 424 unter B. II. 2. a)) lässt sich nichts anderes entnehmen.
  • BGH, 26.10.1993 - XI ZR 222/92

    Verpflichtung einer LPG zur Tilgung ihrer Altschulden aus Staatsbankkrediten

    Auszug aus FG Hessen, 20.05.2008 - 8 K 1797/03
    Vielmehr waren die Besonderheiten der Kreditvergabe, wie der BGH in seinem Urteil vom 26. Oktober 1993 XI ZR 222/92, BGHZ 124, 1 unter II. 3. a) und III. im Einzelnen ausgeführt hat, durch das Zusammenwirken von Gewinnabführung und Zwangskreditierung gekennzeichnet.
  • BFH, 19.09.2002 - X R 68/00

    Gewerblicher Grundstückshandel und eigengenutzte Objekte

    Auszug aus FG Hessen, 20.05.2008 - 8 K 1797/03
    Trotz gerichtlicher Aufforderung hat die Kl'in eine unmittelbare vertragliche Verknüpfung bei der Aufnahme des Kredits mit einzelnen konkreten laufenden Geschäftsvorfällen im Sinne des von der Rechtsprechung geforderten (vgl. BFH-Urteil vom 19. September 2002 X R 68/00, BFH/NV 2003, 891 unter II. 3. a) aa)) engen wirtschaftlichen Zusammenhangs nicht nachweisen können.
  • BFH, 11.11.1997 - VIII R 49/95

    Wechselkredite als Dauerschulden

    Auszug aus FG Hessen, 20.05.2008 - 8 K 1797/03
    Den Gegensatz zu den Dauerschulden bilden die so genannten laufenden Verbindlichkeiten, die im gewöhnlichen Geschäftsverkehr eines Unternehmens entstehen, soweit sie in der nach Art des Geschäftsvorfalls üblichen Frist getilgt werden; zum laufenden Geschäftsverkehr in diesem Sinne gehören insbesondere Geschäfte, die mit der Anschaffung und Veräußerung von Umlaufvermögen nachweislich in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen (st. Rspr.: BFH-Urteil vom 11. November 1997 VIII R 49/95, BFHE 185, 46, BStBl II 1998, 272, 273 unter III. 2. m.w.N.).
  • BFH, 31.05.2005 - I R 73/03

    Dauerschulden bei mehreren wirtschaftlich miteinander verknüpften Krediten

    Auszug aus FG Hessen, 20.05.2008 - 8 K 1797/03
    aa) Eine Schuld - ausgenommen Verbindlichkeiten des laufenden Geschäftsverkehrs und Kontokorrentschulden, für die abweichende Regeln gelten - dient nach der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung der nicht nur vorübergehenden Verstärkung des Betriebskapitals, wenn ihr Gegenwert das Betriebskapital tatsächlich länger als ein Jahr verstärkt (BFH in BFH/NV 1998, 212; BFH-Urteil vom 31. Mai 2005 I R 73/03, BFHE 211, 43, BStBl II 2006, 134).
  • BFH, 28.05.1998 - X R 80/94

    Dauerschulden; Finanzierung durch sog. "sale and lease-back"-Verfahren

    Auszug aus FG Hessen, 20.05.2008 - 8 K 1797/03
    Für die Annahme einer nicht nur vorübergehenden Verstärkung des Betriebskapitals setze die Rechtsprechung aber typisierend einen länger als 12 Monaten währenden Zeitraum an (BFH-Urteil vom 28. Mai 1998 X R 80/94, BFH/NV 1999, 359).
  • BFH, 24.01.1996 - I R 160/94

    Konzern - Dauerkredite

  • BFH, 07.08.1990 - VIII R 40/87

    Wechselkredite zur Finanzierung von Warengeschäften können in Höhe des

  • FG Berlin, 14.12.2005 - 6 K 6304/02

    Gewerbesteuer: Hinzurechnung von Zinsen für DDR-Altkredite als

  • BFH, 29.04.2009 - I R 93/08

    Hinzurechnung von Zinsen für Dauerschulden für Darlehen der Staatsbank der DDR -

    Der dagegen gerichteten Klage gab das Hessische Finanzgericht mit Urteil vom 20. Mai 2008 8 K 1797/03 statt.
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